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Familienrechtsanwalt in Potsdam

Fachanwaltskanzlei für Familienrecht

Familienrechtsanwälte Potsdam und Berlin

Ihre Ehe können wir nicht retten …

… aber viel für eine vernünftige Trennung und das Glück Ihres Kindes tun! Gern helfen wir Ihnen in den folgenden familienrechtlichen Bereichen:

  • Eheverträge

  • Scheidung

  • Unterhalt

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

Für Sie wichtig: Haben Sie keine Angst vor den Anwaltskosten! Sofern Sie im Besitz einer ent­sprechen­den Rechts­schutz­ver­siche­rung sind, übernimmt diese ver­trags­gemäß die anfallenden Gebühren für ein erstes Be­ra­tungs­gespräch.

Im Übrigen beraten wir Sie gern un­ver­bind­lich im persönlichen Gespräch über die Höhe des an­fal­len­den Anwaltshonorars. Kontak­tieren Sie uns!

Eheverträge

Eheverträge können zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden. In diesem Vertrag können folgende Regelungen getroffen werden:

Wird Ihnen ein Ehevertrag von Ihrem Partner vorgelegt, prüfen wir diesen gern und sorgen dafür, dass auch Ihre Interessen gewahrt werden. Gern setzen wir auch mit Ihnen und Ihrem Ehepartner gemeinsam einen Ehevertrag auf.

Doch wie sieht es aus, wenn Sie bereits einen Ehevertrag unterschrieben haben und dieser nachteilig für Ihre Ansprüche ist?

Wir helfen Ihnen in unserer Kanzlei für Familienrecht, Ihre gesetzlich bestehen­den Rechte trotzdem durchzusetzen.


Scheidung

Eine Scheidung muss nicht im Rosenkrieg enden. Wollen Sie sich von Ihrem Ehepartner trennen oder leben Sie bereits getrennt, sind im Vorfeld des Scheidungsverfahren viele Streitpunkte zu klären:

  • Was ist mit dem Familienauto?
  • Wer bekommt das Haus und was ist mit dem Kreditvertrag?
  • Habe ich Anspruch auf Unterhalt?
  • Wie oft darf ich meine Kinder sehen? usw.

Von uns bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und wir helfen Ihnen, die Scheidung für Sie so friedlich wie möglich zu gestalten.

Sind bereits alle Punkte geklärt, können wir für Sie sogar die Kosten des Scheidungs­verfahrens reduzieren.


Unterhalt

Es gibt verschiedene Arten des Unterhaltes:

  • Kindesunterhalt,
  • Ehegattenunterhalt,
  • Trennungsunterhalt,
  • nachehelichen Unterhalt
  • und den immer mehr zunehmende Elternunterhalt, wonach Kinder für die im Heim lebenden Eltern vom Staat zur Kasse gebeten werden.

Unterhalt muss aber nur dann gezahlt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte über kein eigenes oder wenig Einkommen verfügt und der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist.

Wollen Sie Unterhalt geltend machen?

Dann prüfen wir für Sie die Voraussetzungen und die Durchsetzbarkeit Ihres An­spruches. Bitte beachten Sie, dass erst ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung zur Zahlung, Unterhalt geschuldet wird.

Sollen Sie Unterhalt zahlen?

Wir prüfen, ob Ihr Einkommen richtig berechnet, Ihre Verbindlichkeiten berücksichtigt und der Selbstbehalt beachtet wurde.


Sorgerecht

Wurde bei der Geburt des Kindes nicht nur die Vaterschaftsanerkennung abgegeben, sondern auch eine Sorgerechtserklärung, steht das Sorgerecht beiden Elternteilen zu. Auch nach einer Trennung haben Mama und Papa die selben Rechte und Pflichten.

Aber wie sieht es aus, wenn nur die Mutter das Sorgerecht hat?

Als Vater haben Sie das Recht, dass die Mutter der Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts zustimmt.


Umgangsrecht

Wenn sich Eltern trennen, stellt sich meist die Frage, wie oft man sein Kind sehen darf. Dafür gibt es keine gesetzlich vor­ge­schrie­bene Regelung, insbesondere kann der Umgang nicht von der Zahlung von Unterhalt abhängig gemacht werden.

Und was passiert, wenn Ihr Kind mit Mama/ Papa umziehen soll?

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Umgangsrecht durchzusetzen und eine für Sie und Ihr Kind passende Lösung zu finden.