Anwaltskanzlei für Vertragsrecht
Vertragsrechtanwälte Potsdam und Berlin
Kleingedrucktes entscheidet oft Großes
Unter Vertragsrecht fallen viele gesetzlichen Regelungen, die sich mit privaten Verträgen sowie den ganzen dazugehörigen Vertragstypen befassen. Grundsätzlich herrscht dabei völlige Vertragsfreiheit. Jeder kann frei wählen, was und mit wem er etwas vereinbaren möchte. Allerdings gibt es dabei auch Einschränkungen, insbesondere beim Schutz von Verbrauchern oder Minderjährigen.
Hier die wichtigsten Vertragstypen:
- Kaufvertrag
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Kfz-Kaufvertrag
- Darlehensvertrag
- Ehevertrag
- Werkvertrag
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Immobilienkaufvertrag
Ein guter Vertrag regelt eine erfolgreiche und angenehme Geschäftsbeziehung. Fehlerhafte oder nachteilige Verträge können zu erheblichen Haftungs- und finanziellen Risiken führen.
Unsere Anwaltskanzlei für Vertragsrecht kann Sie bereits bei der Vertragsgestaltung umfassend beraten und Ihnen auch im Streitfall zuverlässig zur Seite stehen.