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Potsdamer Fachanwälte beantworten Ihre Fragen

Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Kann ich einen unverbindlichen Kontakt zu Ihnen aufnehmen?

Selbstverständlich!

Eine erste Einschätzung Ihres Falles und ein gegenseitiges Kennenlernen sind kostenfrei. Dabei werden der Sachverhalt, die Kosten, Risiken und mögliche Termine besprochen. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie, bevor Sie uns das Mandat erteilen.

Für Sie entstehen erst Kosten, wenn Sie bereits eine unmittelbare Rechtsberatung wünschen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie uns Dokumente zur konkreten Prüfung übergeben. Wir geben Ihnen jedoch in jedem Fall Bescheid, bevor Ihnen Kosten entstehen.

Kontaktieren Sie uns daher gern auch für eine erste unverbindliche und kostenfreie Einschätzung

  • per Anfrage über unser Kontaktformular
  • per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  
  • oder per WhatsApp an die 0331 - 231 8010.

Gern können Sie uns zu den Bürozeiten auch direkt unter der 0331 - 231 8010 telefonisch erreichen.

Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Arbeitet die Kanzlei nur ortsgebunden in Potsdam?

Nein.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Durch die Digitalisierung und Vereinfachung der Kommunikationswege ist auch eine überregionale Mandatsbearbeitung für unsere Kanzlei keine Hürde.

Ich habe schon einen Anwalt, möchte aber lieber durch Ihre Kanzlei vertreten werden. Kann ich problemlos wechseln?

Ja, das ist jederzeit möglich.

Zu beachten ist jedoch, dass gegebenenfalls zusätzliche Kosten entstehen. Sprechen Sie uns dennoch einfach an, wenn Sie mit Ihrem bisherigen Anwalt nicht zufrieden sind. Gemeinsam werden wir eine passende Lösung für Sie finden.

Darf der Anwalt ein Mandat ablehnen?

Das ist grundsätzlich möglich, zum Beispiel bei einer Interessenkollision (unsere Kanzlei hat bereits Kontakt mit dem Gegner) oder bei einer zeitlichen Arbeitsüberlastung der Anwälte.

Gilt bei einem Anwalt die Schweigepflicht?

Unbedingt!

Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies umfasst alle Informationen, die dem Anwalt innerhalb des Mandatsverhältnisses bekannt werden.

Sie können sich mit Ihren Problemen insofern vertrauensvoll an uns wenden.


Kosten

Was kostet eine Erstberatung in Ihrer Kanzlei?

Grundsätzlich sind die Kosten abhängig vom Umfang der Beratung und der Komplexität der Rechtslage. Wir nehmen vor Beginn einer Beratung eine Ersteinschätzung Ihres Falles vor und klären die anfallenden Kosten mit Ihnen. Sie müssen nicht befürchten, dass Sie im weiteren Verlauf des Mandats mit unerwarteten Kosten konfrontiert werden.

Bei Privatpersonen darf eine Erstberatung maximal 190 € netto zuzüglich Mehrwertsteuer kosten.

Bei Unternehmern gibt es keine Regelungen über die Höhe der Beratungskosten. Falls Sie uns als Unternehmer beauftragen, werden wir eine angemessene Regelung für Sie finden.

Darf der Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Ja, das ist möglich.

Unsere Abrechnung wird durch eine gesetzliche Gebührenordnung (das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bestimmt. Danach ist ein Rechtsanwalt berechtigt, für zu erwartende Gebühren seiner Tätigkeit einen angemessenen Vorschuss zu fordern.


Rechtsschutzversicherung

Habe ich bei meiner Rechtsschutzversicherung eine freie Anwaltswahl?

Ja! Sie können Ihren Anwalt frei wählen.

Die von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Kanzleien haben meist eine Vereinbarung mit der Versicherung und arbeiten für diese zu geringeren Gebühren. Insofern haben die sogenannten "Empfehlungen" eher wirtschaftliche Gründe der Versicherung, treffen aber keine Aussage über die Qualität der genannten Kanzleien.

Entscheiden Sie sich dafür, unsere Kanzlei zu beauftragen, werden die Kosten auch von der Versicherung getragen.


Bußgeld

Lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?

Ja!

Es lohnt sich in den allermeisten Fällen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, insbesondere wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, die das Verkehrsrecht mit abdeckt.

In der Praxis werden im Bußgeldverfahren häufig formelle Fehler begangen, die zu Verfahrenseinstellungen führen können. Vor allem, wenn ein Eintrag im Punkteregister in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, ist es sehr sinnvoll, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Senden Sie uns einfach Ihren Bußgeldbescheid sowie den Namen Ihrer Rechtschutzversicherung zu. Wir kümmern uns dann um alles Weitere und informieren Sie über die nächsten Schritte.

Was passiert nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Wurde der Einspruch fristgemäß innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung eingelegt, wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig. Sie müssen zunächst weder die Geldbuße zahlen, noch mit einem Fahrverbot beginnen. Auch im Punkteregister in Flensburg gibt es keinen Eintrag. Ihr Anwalt kann zudem die Ermittlungsakte anfordern und die beste Verteidigungsstrategie für Sie prüfen und durchsetzen.


Unfall

Wer zahlt meine Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?

Nach einem Verkehrsunfall gilt grundsätzlich, dass die Ihnen entstehenden Anwaltskosten durch die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Unfallverursachers gezahlt werden müssen.

Im Falle einer Teilschuld Ihrerseits empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, da hier die Kosten durch die Gegenseite nur teilweise übernommen werden.

Zögern Sie aber nicht, zunächst unverbindlich und kostenfrei Kontakt zu uns aufzunehmen, um den Fall kurz mit uns zu besprechen. In aller Regel finden wir eine für Sie passende Lösung, damit Sie kostenschonend zu Ihrem Recht kommen.


Arbeitsrecht

Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?

In vielen Fällen enthalten Kündigungen formelle oder inhaltliche Fehler. Um Ihren Arbeitsplatz oder gegebenenfalls Ansprüche auf eine Abfindung zu erhalten, ist es wichtig, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Dazu muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ansonsten wird die Kündigung wirksam.

Kommen Sie daher so zeitnah wie möglich nach dem Erhalt einer Kündigung auf uns zu, damit wir Sie effektiv vertreten können.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen?

Ratsam ist die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag nur, wenn sie kein Interesse mehr an Ihrem Arbeitsverhältnis haben und dieses schnell beenden wollen. Zu beachten ist jedoch, dass es dadurch zu einer Sperrfrist in Bezug auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag hat Vor- und Nachteile, ist aber meistens für den Arbeitgeber vorteilhafter als für den Arbeitnehmer.

Sie sollten den Aufhebungsvertrag daher vor der Unterzeichnung durch einen Anwalt prüfen lassen. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir beraten Sie gern dazu.


Scheidung

Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?

Nein.

In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich, auch dann nicht, wenn sie einvernehmlich erfolgt. Bei den Familiengerichten gibt es einen Anwaltszwang. Ein Scheidungsantrag kann daher ausschließlich von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden.

Brauchen beide Eheleute einen Anwalt?

Der Anwaltszwang bei einer Scheidung schließt es nicht aus, dass die Ehepartner gemeinsam einen einzelnen Anwalt beauftragen. Sind sich beide Ehegatten einig, handelt es sich umgangssprachlich um eine "einvernehmliche Scheidung". In diesem Fall ist nur ein Anwalt nötig. Dieser reicht formell für einen Ehegatten die Scheidung ein, der andere Gatte kann dann der Scheidung zustimmen.

Was kostet eine Scheidung?

Die Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung richten sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Ehegatten. Gern beraten wir Sie dahingehend vor einer möglichen Beauftragung umfassend.

Können die Kosten der Scheidung nicht getragen werden, besteht die Möglichkeit zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Auch hierzu können wir Ihnen entsprechende Auskünfte erteilen.