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Einen Lamborghini nachts auf einem Imbiss-Parkplatz kaufen...?

05 Juni 2023

Ein Gericht in Oldenburg hat in einem Verfahren entschieden, dass der nächtliche Verkauf eines Luxusfahrzeugs auf einem Schnellimbiss-Parkplatz bei dem Käufer Zweifel wecken müsse, selbst dann, wenn die Original-Papiere vorgelegt wurden.

Folgendes hatte sich ereignet:

Der Käufer des Fahrzeugs kam über eine Internetanzeige mit zwei Brüdern in Kontakt. Diese gaben vor, einen Lamborghini für einen Bekannten aus Spanien zu verkaufen. Die anschließenden Verkaufsgespräche fanden auf dem Parkplatz einer Spielothek sowie auf einem Tankstellengelände statt. Der Kaufvertrag und die Übergabe erfolgten dann in einem Schnellimbiss um 1:00 Uhr nachts. Der Käufer sah in dieser Anbahnung offenbar nichts Ungewöhnliches und gab neben einer Barzahlung von 70.000 € seinen alten Lamborghini für 60.000 € in Zahlung.

Bei dem Versuch das neue Fahrzeug anzumelden stellte sich -überraschend- heraus, dass das Fahrzeug in Spanien unterschlagen worden war. Der ursprüngliche spanische Eigentümer verlangte nun das Fahrzeug vom Käufer zurück.

Mit Erfolg! Das Gericht in Oldenburg urteilte, dass der Kläger bereits aufgrund der Umstände des Kaufs hätte erkennen müssen, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelte. Daher habe er kein Eigentumsrecht an dem Fahrzeug erwerben können. Der Käufer muss das Fahrzeug nun an den spanischen Eigentümer zurückgeben.

Unser Tipp:

Nehmen Sie bei der nächsten Anschaffung eines Luxusfahrzeugs im Schnellimbiss gern vorab Kontakt zu uns auf, um solchem Ärger aus dem Weg zu gehen. Wir unterstützen Sie gern!

 

Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. 

Die Potsdamer Rechts­anwalts­kanzlei eplinius unterstützt Sie mit einer kostenfreien Kurzinfo. Melden Sie sich gern bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.