In einem Urteil vom 17.04.2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) festgestellt, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnisbehörden nicht erlaubt, Fahrverbote für E-Scooter und Fahrräder zu verhängen. Der BayVGH hat nun eine ausführliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich ist. Gemäß dem aktuellen Urteil sind Fahrverbote für E-Scooter und Fahrräder nach einer Alkoholfahrt nicht zulässig. Der BayVGH hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Kläger und dem Freistaat Bayern entschieden, dass nach geltender Rechtslage keine Fahrverbote für E-Scooter und Fahrräder verhängt werden können. Die genaue Begründung des Urteils kann in einer Pressemitteilung des BayVGH nachgelesen werden.
In einer Pressemitteilung des BayVGH wird das Urteil folgendermaßen begründet:
Zur Begründung führte das Gericht an, solche Fahrverbote stellten einen schweren Eingriff in die als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlich geschützte Mobilität und eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar. § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV, auf den die behördliche Praxis die Verbote stützt, könne nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden, denn er regele die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt. Die Regelung lasse weder für sich allein, noch im Zusammenhang mit anderen Vorschriften erkennen, wann eine Person zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ungeeignet sei und wie man dies feststellen müsse. Anders als für das Führen von fahrerlaubnispflichtigen (Kraft-)Fahrzeugen gebe es hierfür keine ausreichenden Hinweise aus dem Gesetzgebungsverfahren oder andere konkretisierende Regelwerke. Eine Übertragung der Maßstäbe für das Führen von Kraftfahrzeugen auf das Führen von Fahrrädern oder EScootern sei wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotentials nicht möglich. Das Fehlen rechtlicher Maßstäbe könne zu unverhältnismäßigen Verboten führen.
Das Gericht bemängelt, dass es keine rechtlichen Grundlagen gibt, um Fahrverbote für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu erlassen. Bei Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis notwendig ist, geht das ohne Zweifel.
Aber: Das Urteil heißt nicht, dass eine Alkoholfahrt mit dem Fahrrad oder E-Scooter straffrei bleibt. Eine Trunkenheit im Verkehr liegt ab 1,1 Promille (E-Scooter) bzw. 1,6 Promille (Fahrrad) vor: Es gibt Geld- oder Freiheitsstrafen; auch Fahrverbote für Kraftfahrzeuge sind t weiterhin möglich.
Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
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