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Das Auto verborgen - Vorsicht!

05 Oktober 2020

Mal eben kurz ein Auto leihen und losfahren? Kein Problem. Aber wer zahlt, wenn etwas passiert? 

Nach der Kneipentour… Ihr betrunkener Freund bittet Sie zu fahren? Da Sie dessen Fahrzeug im Auftrag Ihres Freundes fahren, müssen Sie im Falles eines Unfalles nicht zahlen.

Beim Umzug… Sie helfen beim Umzug und beschädigen das Fahrzeug beim Beladen? Da Sie anderen eine Gefälligkeit erweisen, sind Sie in der Regel vom Schadensersatz befreit. 

Unfall mit Mietwagen… Dieser ist versichert. Nach einem Unfall haften Sie nicht. Für Schäden am Mietfahrzeug kommt die Vollkasko auf, beim Gegner greift die Haftpflicht. Für Sie als Fahrer kann jedoch eine Selbstbeteiligung fällig werden. 

Probefahrt… Beim Händler dürfen Sie auf eine Versicherung des Fahrzeuges vertrauen. Anders beim Privatkauf: Wer einen Gebrauchten bei der Probefahrt beschädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. 

Unfall mit dem Auto eines Kumpels… Gegnerische Ansprüche übernimmt die Haftpflicht. Schäden am eigenen Auto kann der Kumpel jedoch von Ihnen fordern. Ihre eigene private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden nicht.

Die Potsdamer Rechts­anwalts­kanzlei eplinius unterstützt Sie mit einer kostenfreien Kurzinfo. Melden Sie sich gern bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.