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Beim Aussteigen: Wie weit darf die Tür geöffnet werden?

01 September 2020

Herr Eplinius, ich parke täglich in der Innenstadt von Potsdam. Beim Aussteigen kommen mir die Radfahrer oft sehr nahe. Wie weit darf ich die Tür eigentlich öffnen? Hubert M.

Die Faustregel sind ca. 60cm! Sie müssen grundsätzlich eine Gefährdung anderer ausschließen. Gleichzeitig müssen jedoch Radfahrer, die an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren, einen angemessenen Seitenabstand lassen. Was angemessen ist, hängt von den jeweiligen Einzelumständen ab. In einem Fall vor Gericht fuhr eine Radfahrerin gegen die Tür eines parkenden Fahrzeugs, an dem sie zuvor mit einem Abstand von ca. 50cm vorbeifuhr. Die Tür des parkenden Wagens öffnete sich plötzlich um 80 cm. Im Ergebnis wurde der parkende Autofahrer jedoch komplett verurteilt. Nach Ansicht des Gerichtes sei ein Seitenabstand von mehr als 50 cm ausreichend, wenn es sich bei dem parkenden Hindernis um einen Pkw handelt. Der Insasse hätte mit der nötigen Vorsicht die Tür gefahrlos geringfügig öffnen können, um den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. 

Mein Tipp: Lassen Sie im Vorbeifahren lieber ein bisschen mehr Abstand! Und als Parkender sollten Sie zur Sicherheit die Tür erst leicht öffnen und nach hinten schauen!

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