Ab dem 01.01.2020 gelten beim Kindesunterhalt geänderte Unterhaltsbeträge. Diese wurde pro Altersstufe um mindestens 10 € gegenüber dem Vorjahr erhöht, danach lautet der Mindestunterhalt (Zahlbetrag) wie folgt bei einem Einkommen bis 1.900,- €:
Alter des Kindes 0-5 Jahre anstatt 252 € nunmehr 267 €
Alter des Kindes 6-11 Jahre anstatt 304 € nunmehr 322 €
Alter des Kindes 12-17 Jahre anstatt 374 € nunmehr 395 €
Aus diesem Grund ist es ratsam, bestehende Unterhaltsverpflichtungen überprüfen zu lassen, da im Einzelfall der Selbstbehalt aufgrund der Änderungen unterschritten sein kann und somit weniger Unterhalt zu leisten wäre.
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