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Der Kinderbonus wird auf den zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet

04 August 2020

Die Bundesregierung hat beschlossen, mit Auszahlung des Kindergeldes einen Kinderbonus in Höhe von 200 € im September und 100 € im Oktober zu zahlen.

Es stell sich daher die Frage, wie sich diese Sonderzahlung auf den Kindesunterhalt auswirkt.

Da der Kinderbonus wie auch das Kindergeld den Elternteilen, die ein Kind im Wechselmodell betreuen oder Kindesunterhalt zahlen, hälftig zusteht, kann der Unterhaltsschuldner im September 2020 den zu zahlenden Kindesunterhalt um 100 € und im Oktober 2020 um 50 € kürzen. Dies ist dem Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut, vorher anzukündigen. Somit profitiert auch der Unterhaltsschuldner von dem Kinderbonus.

Wird das Kind im Wechselmodell betreut und erfolgen daher keine Unterhaltszahlungen, kann von dem Elternteil, der das Kindergeld grundsätzlich bezieht, die Auszahlung des hälftigen Betrages in Höhe für September und Oktober 2020 verlangt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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