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Arbeitszeugnis in Tabellenform nicht ausreichend

14 April 2022

Was ist wichtig?
Das Zeugnis für einen Arbeitnehmer muss verständlich und ganz klar formuliert sein. Es muss über die Art und Dauer der Beschäftigung informieren; gleichzeitig muss eine Beurteilung über das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers erteilt werden. Es ist nicht gestattet, das Zeugnis wie ein Schulzeugnis in tabellarischer Form zu gestalten.

Zum Fall:
Der Kläger, ein Elektriker, hatte nach mehr als zehn Jahren gekündigt. Als er anschließend ein Zeugnis vom Arbeitgeber erhielt war er erstaunt: Unter der Überschrift „Aufgabenstellung“ waren die einzelnen Tätigkeiten aufgezählt. Darunter gab es wie bei einem Schulzeugnis mehrere Spalten. Dazu gehörten unter anderem Fachkenntnisse, Arbeitsqualität oder Pünktlichkeit. In der nächsten Spalte wurden die Bewertungen von sehr gut bis befriedigend aufgezählt. Darunter erfolgt eine weitere Spalte „Verhaltensbeurteilung“. Dort gab es unter anderem die Kategorien „Verhalten zu Gleichgestellten“ und „zu Vorgesetzten“. Neben den Schulnoten konnten auch Bemerkungen wie „Team bereit“ oder „höflich“ genannt werden.
Dem Arbeitnehmer gefielen sowohl die einzelnen Noten nicht als auch die äußere Form des Zeugnisses. Er war der Meinung, dass dieses Zeugnis an ein Schulzeugnis erinnere und er deshalb schlechtere Chancen bei zukünftigen Bewerbungen habe.
Das Arbeitsgericht gab dem Kläger Recht. Ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis müsse immer auf den Angestellten zugeschnitten sein und insbesondere Aussagen zu persönlichem Verhalten und individueller Leistung enthalten. Dazu müsse ein Fließtext verwendet werden, der für den jeweiligen Einzelfall erstellt wurde.

Fazit:
Man ist geneigt zu sagen, dass ein Zeugnis in Tabellenform besonders genau und präzise sei. Allerdings müsse das Arbeitszeugnis mehrere weitere Faktoren berücksichtigen. Insbesondere spielen die Besonderheit des Betriebes oder die ganz individuelle Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb eine wichtige Rolle. Erst die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses machen das Zeugnis für künftige Bewerbungen aussagekräftig. Deshalb müsse der Inhalt des Arbeitszeugnis in einem Fließtext verankert werden.

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