Bei Glatteis oder Schnee kann der Arbeitsweg eine Herausforderung sein. Homeoffice ist nicht automatisch erlaubt, daher sollte man rechtzeitig losgehen. Bei Verspätung ohne gleitende Arbeitszeiten gibt es keine Vergütung. Eine Abmahnung ist möglich, da der Arbeitnehmer für pünktliches Erscheinen verantwortlich ist.
Wer zahlt bei Unfällen?
Bei Unfällen auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall) sind Gesundheitsschäden über Berufsgenossenschaften versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Behandlungskosten, Verletztengeld und Verletztenrente. Sachschäden am Auto werden nicht ersetzt. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht haftbar.
Ab zum D-Arzt!
Nach einem Wegeunfall sollte der Arbeitgeber informiert werden. Bei Arbeitsunfähigkeit von über drei Tagen muss das Unternehmen dies der Berufsgenossenschaft melden. Ein Durchgangsarzt koordiniert die Behandlung und meldet den Unfall an den Versicherungsträger. Falls kein Durchgangsarzt erreichbar ist, kann auch ein Allgemeinarzt für die Erstbehandlung in Frage kommen.
Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist auch im Arbeitsrecht spezialisiert.
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