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Darf der Chef die Art der Pause bestimmen…?

10 Februar 2024
Pause im Büro

Mal eben den Kopf frei bekommen: Manche nutzen die Pause gerne für einen kurzen Spaziergang, andere erledigen schnell ihre Einkäufe. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber genaue Vorgaben für die Pause macht?

Ein Friseurtermin, ein Paket abholen oder schnell zu Hause etwas erledigen? Die Mittagspause bietet vielen die Möglichkeit, private Angelegenheiten in einem hektischen Arbeitstag zu regeln. Doch dürfen Arbeitnehmer während ihrer Pause wirklich tun, was sie möchten? Oder kann der Arbeitgeber bestimmen, wie und wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Zeit verbringen?

Grundsätzlich steht es jedem Angestellten frei, zu entscheiden, wo und wie er seine Pause verbringt! Die Beschäftigten können also spazieren oder essen oder zum Sport gehen, wie es ihnen beliebt. Geachtet werden muss lediglich auf die Einhaltung der Pausendauer.

Es gibt jedoch bestimmte abweichende Umstände. Der Arbeitgeber kann beispielsweise vorschreiben kann, dass die Pause auf dem Betriebsgelände verbracht werden muss, wenn die Beschäftigten aus Sicherheitsgründen längere Zeit benötigen, um sich umzuziehen. Ab einer bestimmten Betriebsgröße sind Arbeitgeber jedoch grundsätzlich verpflichtet, geeignete Pausenräume zur Verfügung zu stellen.

Normalerweise ist es den Beschäftigten überlassen, wo und wie sie ihre Pause verbringen. Der Arbeitgeber kann jedoch bestimmen, wann die Pause genommen werden muss, aufgrund seines Direktionsrechts. Dabei müssen natürlich die gesetzlich festgelegten Zeiten für Ruhepausen eingehalten werden.

Nach §4 des Arbeitszeitgesetzes müssen festgelegte Ruhepausen die Arbeitszeit unterbrechen, mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.

Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist auch im Arbeitsrecht spezialisiert.

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