Ein Urteil zeigt, wie entscheidend das ist...
Zu schnelles Fahren gehört zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr. Um die Sicherheit zu erhöhen, gelten auf vielen Straßen – einschließlich Autobahnen – Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wer diese ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Doch wie hoch die Strafe ausfällt, hängt entscheidend davon ab, ob der Fahrer die Regel vorsätzlich (absichtlich) oder fahrlässig (unabsichtlich) gebrochen hat.
Ein konkreter Fall: Zu schnell auf der Autobahn – aber mit welcher Absicht?
Ein Autofahrer wurde auf einer Autobahn in einem *Tempo-100-Bereich* geblitzt – er war ganze 35 km/h zu schnell unterwegs. Besonders pikant: Vor der Stelle hatten Schilder sogar vor einer unebenen Fahrbahn gewarnt, was normalerweise zu erhöhter Aufmerksamkeit führen sollte.
Die Argumente des Fahrers:
- Er habe keine Schäden mehr an der Straße erkennen können.
- Andere Autos hätten ebenfalls beschleunigt, weshalb er annahm, dass das Tempolimit nicht mehr galt.
Das Amtsgericht sah das anders:
Es glaubte dem Mann nicht und wertete sein Verhalten als vorsätzlichen Verstoß. Die Begründung: Die Schilder waren klar erkennbar, und die Warnung vor der unebenen Fahrbahn hätte ihn eigentlich noch vorsichtiger machen müssen. Das Gericht verurteilte ihn zu 240 Euro Bußgeld.
Die Berufung: War es wirklich Absicht?
Der Fahrer ging gegen das Urteil vor – und bekam vor dem Oberlandesgericht Brandenburg recht. Dieses sah in seinem Verhalten keine Absicht, sondern nur Fahrlässigkeit.
Die entscheidende Unterscheidung:
- Vorsatz = Der Fahrer wusste, dass er zu schnell fuhr, und tat es trotzdem.
- Fahrlässigkeit = Der Fahrer irrte sich über die Situation (z. B. dachte er, das Tempolimit sei aufgehoben).
Das Gericht argumentierte: Der Mann hatte sich nicht bewusst über die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweggesetzt, sondern war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sie nicht mehr galt. Deshalb wurde das Bußgeld von 240 Euro auf 120 Euro halbiert.
Warum ist diese Unterscheidung so wichtig?
- Vorsätzliche Verstöße werden deutlich strenger bestraft, weil sie ein bewusstes Risiko darstellen.
- Fahrlässigkeit führt zu milderen Strafen, weil der Fahrer zwar einen Fehler machte, aber keine böse Absicht hatte.
Fazit für Autofahrer:
- Tempolimits immer ernst nehmen – selbst wenn andere schneller fahren.
- Schilder genau beachten, besonders bei Baustellen oder Gefahrenstellen.
- Im Zweifel lieber langsamer fahren, denn ein Versehen kann teuer werden – aber eine absichtliche Missachtung noch viel mehr.
Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
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