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Parkplatz… Wem gehört die Lücke?

29 Oktober 2018

Parkplätze in Potsdam sind heiß begehrt. Sie sehen eine Parklücke, beginnen einzuparken, da kommt plötzlich ein Auto und schiebt sich in die Lücke. Ist das erlaubt? Oder darf man Parkplätze reservieren? 

Das steht in der StVO. Vorrang hat derjenige, der den Parkplatz zuerst unmittelbar erreicht. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Fahrzeugführer noch vor einer freiwerdenden Parklücke wartet. Der Vorrang des Ersten bleibt auch erhalten, wenn er zunächst an der Lücke vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder noch anderweitig zu rangieren. Allerdings liegt noch kein „unmittelbares Erreichen“ vor, wenn ein Autofahrer in einer Straße wegen des Gegenverkehrs auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Parklücke warten muss.                                             

Und wie ist es beim Reservieren? Das ist nicht zulässig. Wer es dennoch tut, behindert einen anderen und verhält sich ordnungswidrig. Und wer mit seinem Auto wiederum versucht, auf die stehende Person zuzufahren, begeht sogar eine Straftat.

Mein Tipp: Auch wenn Sie sich als Autofahrer ärgern, dass Ihnen die Parklücke vor der Nase weggeschnappt wird – verzichten Sie lieber! Denn eine Anzeige wegen Nötigung oder Körperverletzung kann teuer werden. Außerdem sollten Sie beachten, dass Aggressivität auch die Fahrerlaubnis kosten kann.

Die Potsdamer Rechts­anwalts­kanzlei eplinius unterstützt Sie mit einer kostenfreien Kurzinfo. Melden Sie sich gern bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.