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Rechts-vor-Links auf öffentlichen Parkplätzen?

21 Mai 2023

Auf einem Baumarkt-Parkplatz im Raum Frankfurt a. M. kam es zu einem Unfall in einer Rechts-vor-Links-Situation, den das zuständige Oberlandesgericht nun zu entscheiden hatte:

Auf der Fahrspur des Parkplatzes welche die Geschädigte nutzte, münden mehrere Fahrspuren von rechts ein. Es kam zum Unfall, als ein anderer Fahrzeugführer mit hoher Geschwindigkeit aus einer dieser Straßen kommend, in das Fahrzeug der Geschädigten fuhr. Hatte der Fahrer des von rechts kommenden Fahrzeugs Vorfahrt?

Nein, sagt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Grundsätzlich gelten zwar auch auf öffentlichen Parkplätzen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), die Fahrgassen jedoch sind nicht für den fließenden Verkehr vorgesehen.

Deshalb gilt hier nicht rechts vor links und es gibt hier auch keine weitere Vorfahrtsregelung. Vielmehr ist jeder Fahrzeugführer verpflichtet, defensiv zu fahren und die Verständigung mit dem jeweils anderen Fahrzeugführer zu suchen. Etwas anderes gilt nur, wenn die angelegten Fahrspuren eindeutig und unmissverständlich Straßencharakter haben.

Fahren Sie auf Parkplätzen daher bitte besonders vorsichtig und umsichtig. Sollte es trotzdem zu einem Unfall kommen, helfen wir Ihnen selbstverständlich gern Ihre Rechte wahrzunehmen!

Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. 

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