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Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit auf einem E-Scooter

08 April 2022

Vielen ist bekannt, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug der Entzug der Fahrerlaubnis regelmäßig ab 1,1 Promille droht, beim Fahren mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille. 

Wie ist allerdings eine Trunkenheitsfahrt auf einem der nun vielfach in Städten anzutreffenden E-Scooter zu bewerten?

Diese Frage hatte das Landgericht Halle zu klären, nachdem der Angeklagte in der Nacht mit einem E-Scooter und 1,3 Promille in Schlangenlinien fahrend auf dem Radweg erwischt worden war. 

Die Vorinstanz entzog dem Rollerfahrer zunächst die Fahrerlaubnis. Das Landgericht Halle sah dies jedoch anders: E-Scooter bergen nicht die Gefahren klassischer Kraftfahrzeuge wie Autos oder Motorräder. Das Gefährdungspotenzial welches durch E-Scooter ausgeht, ist eher mit dem von Fahrrädern zu vergleichen. 

Es wird daher auch im Falle einer Trunkenheitsfahrt mit E-Scootern an der Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration festgehalten.

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