Skip to main content

eplinius Rechtsanwälte anrufen   0331 - 231 8010             Nachricht per WhatsApp senden   0331 - 231 8010 | WhatsApp             eplinius Rechtsanwälte per Mail anschreiben   kanzlei@eplinius.de             Fahrt zur Apotheke planen   Mo - Do 9.00 - 17.00 Uhr  |  Fr 9.00 - 15.00 Uhr

Ausfahrt aus der Tiefgarage

20 November 2015

Hier hat der Ausfahrende besonders vorsichtig zu sein. Es ist zu empfehlen, Tiefgaragen lieber nur in Schritt­ge­schwin­dig­keit oder - noch besser - nur mit der Unterstützung einer weiteren Person zu verlassen, die währenddessen das Geschehen auf der Straße beobachtet. Ansonsten ist das Risiko groß, dass man bei einem Unfall einen Großteil der Schuld erhält. Und zwar selbst dann, wenn das Verhalten des Unfallgegners auch nicht einwandfrei war.

In einem solchen Fall hatte auch das Landgericht Regensburg zu entscheiden. In diesem wurde ein BMW-Fahrer, der aus einer Tiefgaragenausfahrt ausfuhr, von einem zu schnell fahrenden Fahrzeug gerammt. Im Ergebnis musste der BMW-Fahrer für den Großteil der Kosten aufkommen.

Das Gericht erläuterte, dass ein Fahrer, der eine Tiefgarage verlasse, genauso vorsichtig sein muss wie jemand, der aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr hineinfahre. Damit treffe den BMW-Fahrer die überwiegende Schuld. Verstärkend komme hinzu, dass die Sicht für den BMW-Fahrer bei der Ausfahrt von einer Mauer versperrt gewesen sei und er daher noch aufmerksamer hätte sein müssen.

Mein Tipp: Eine ähnliche Konstellation gilt auch bei Fällen mit Radfahrern, welche auf der falschen Straßenseite oder auf dem Bürgersteig fahren und mit einem Fahrzeug zusammenstoßen, dass die Tiefgarage verlässt. Auch in diesen Fällen muss der ausfahrende Pkw-Fahrer den größeren Teil des Schadens tragen. Bei derartigen Unfällen sollte man unbedingt anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten.

Die Potsdamer Rechts­anwalts­kanzlei eplinius unterstützt Sie mit einer kostenfreien Kurzinfo. Melden Sie sich gern bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.