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Erste Aussage nach Unfall nicht verbindlich

19 November 2015

Wer sofort nach einem Unfall die Schuld auf sich nimmt und dieses sogar schriftlich hinterlässt, hat trotzdem noch kein Schuldeingeständnis von sich gegeben.

In einem solchen Fall hatte ein Autofahrer durch starkes Abbremsen eine Kollision verursacht. Der Mann hatte irrtümlich gedacht, ein Hindernis auf der Straße gesehen zu haben. Mehrere aufeinander folgende Fahrzeuge fuhren nach seinem Bremsmanöver gegenseitig auf. Anschließend bezeichnete sich der Mann beim Austausch der Versicherungsdaten auf einem Notizzettel selbst als "Verursacher" und erklärte, er erkenne die Schuld an und seine Versicherung werde die Schäden begleichen. Das wollte seine Versicherung aber so einfach nicht einsehen, schließlich hatten die anderen Autofahrer den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte dann auch, dass die Aussage des Mannes keinesfalls automatisch auch die volle Haftung nach sich ziehe. In so einer Situation habe man in der Regel gar keine Zeit und Möglichkeit, so eine Einschätzung zu treffen und viele Autofahrer würden solche "Geständnisse" im ersten Moment auch nur abgeben, um die anderen Beteiligten zu beruhigen. Sie dürfen Ihre Meinung also durchaus noch ändern. 

Mein Tipp: Sie sollten trotz des genannten Urteils mit etwaigen Aussagen vorsichtig umgehen – eine hinterher korrigierte Unfalldarstellung sieht nie so richtig gut aus. Und Aussagen gegenüber der Polizei werden anders gesehen und hinterher durchaus gewertet.

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