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Riskantes Wenden

06 November 2015

Wer riskant wendet, geht oft ein doppeltes Risiko ein: Nach einem Urteil vom Oberlandesgericht Saarbrücken trifft den Wendenden im Falle eines Unfalls auf jeden Fall eine Mitschuld - und zwar auch dann, wenn das Wenden an dieser Stelle sogar erlaubt war und der Unfallgegner sich bei seinem Fahrverhalten auch nicht gerade richtig verhalten hat.

In dem verhandelten Fall fuhr ein Autofahrer auf ein anderes Fahrzeug auf, nachdem beide zuvor an einer Ampel warteten. Nach Grünschaltung wollte der Vordermann direkt hinter der Ampel wenden, was er hier auch durfte. Infolge Unaufmerksamkeit fuhr das nachfolgenden Fahrzeug auf das vordere auf. Man kann hier durchaus verstehen, dass der Vordermann den gesamten Schaden ersetzt haben wollte, schließlich hatte der Hintermann den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.

Doch das Gericht sah auch eine Mitschuld des vorderen Fahrers: Es käme nicht darauf an, ob ein bestimmtes Verhalten an einer Stelle tatsächlich verboten sei, sondern auch darauf, ob es an dieser Stelle eine eher ungewöhnliche Handlung ist. Der Autofahrer müsse dann sehr deutlich darauf hinweisen, dass er nicht zügig weiterfahren, sondern wenden wolle. Da er das nicht getan habe, müsse er 50 Prozent seines Schadens selbst bezahlen.

Mein Tipp: Beim Wenden sollten Sie besonders vorsichtig sein und sowohl den entgegenkommenden als auch den in Ihrer Richtung fahrenden hinteren Verkehr beachten. Sollte es eng werden, brechen Sie den Wendevorgang lieber ab. Anderenfalls riskieren Sie eine erhebliche Mitschuld bei einem Unfall.

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