Wer sein Auto in einer Autowaschstraße mit Schleppbetrieb reinigen lässt, muss damit rechnen, auf möglichen Schäden sitzen zu bleiben. Bei vielen Autofahrern sind diese Autowaschanlagen besonders beliebt. Denn man kann während des Waschvorgangs bei ausgestelltem Motor sitzen bleiben und sich das Spektakel aus nächster Nähe anschauen, während das Fahrzeug von einer Schleppvorrichtung durch die Waschanlage gezogen wird. Weniger schön ist das allerdings, wenn das Auto dabei mit einem Teil der Waschanlage kollidiert. Genau das ist einer Autofahrerin in so einer Waschanlage passiert. Als sie von den Betreibern den Schaden ersetzt haben wollte, blitzte sie nicht nur bei denen, sondern auch vor Gericht mit ihrer Forderung ab. Das Amtsgericht Potsdam wies ihre Klage ab, weil die Frau nach Ansicht der Richter nicht nachweisen konnte, dass die Ursache ausschließlich im Bereich der Waschanlage zu finden war. Vielmehr sei es bei derartigen Waschanlagen auch durchaus möglich, dass ein Schaden durch eine falsche Handlung der im Wagen sitzenden Fahrerin verursacht wurde. Auszuschließen sei es jedenfalls nicht.
Mein Tipp: Nutzen Sie im Zweifel lieber Waschanlagen, bei denen Sie aussteigen müssen. So haben Sie nachweislich keinen Einfluss auf den Waschvorgang und im Schadensfall bessere Karten für eine Zahlung des Betreibers.
Die Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei eplinius unterstützt Sie mit einer kostenfreien Kurzinfo. Melden Sie sich gern bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.