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Mit dem Smart querparken?

23 September 2018

Herr Eplinius, als Smartfahrer würde ich am liebsten den einen oder anderen Parkplatz quer zur Fahrbahn benutzen. Ist das erlaubt? Elise K.

Im Grunde genommen schon. Dazu gibt es mittlerweile auch einige Gerichtsentscheidungen. So auch eine des Amtsgerichts Dortmund. Im dortigen Fall hatte eine Autofahrerin ihren Smart quer zur Fahrbahn in einer Parklücke abgeparkt. Die Politesse fand das nicht toll und verhängte ein Knöllchen, weil nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt wurde mit dem Hinweis: “Sie parkten in Fahrtrichtung schräg”. Gegen den Bußgeldbescheid legte die Frau Einspruch ein und gewann. Das Gericht führte aus, dass ein Querparken zulässig sei, wenn dies zur besseren Ausnutzung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig sei und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führe.

Mein Tipp für alle Smartfahrer: Platzsparen ist ganz im Sinne der StVO! Gegen das Querparken eines Smart ist insofern nichts einzuwenden. Schauen Sie jedoch, ob die Straße breit genug ist, so dass der der übrige Verkehr nicht am Vorbeifahren gehindert oder gefährdet wird.

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