Skip to main content

eplinius Rechtsanwälte anrufen   0331 - 231 8010             Nachricht per WhatsApp senden   0331 - 231 8010 | WhatsApp             eplinius Rechtsanwälte per Mail anschreiben   kanzlei@eplinius.de             Fahrt zur Apotheke planen   Mo - Do 9.00 - 17.00 Uhr  |  Fr 9.00 - 15.00 Uhr

Ab wann ist es Unfallflucht?

23 August 2013

Wer einen Unfall verursacht, ohne es zu merken und danach weiterfährt, darf künftig nicht mehr wegen Unfallflucht bestraft werden. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit von Autofahrern eingeschränkt, betonen die Verkehrsanwälte der AG Verkehrsrecht.

Das Gericht gab damit einem Autofahrer Recht, der beim Überholen an einer Baustelle unbemerkt Rollsplitt aufwirbelte und dadurch einen anderen Wagen beschädigte. Als er später an einer Tankstelle anhielt, stellte ihn der geschädigte Fahrer zur Rede. Der Unfallverursacher bestritt jede Verantwortung für den Schaden und fuhr weiter ohne seine Personalien zu hinterlassen. Das Amtsgericht Herford verurteilte ihn deshalb zu Unrecht in der 1. Instanz zu einer Geldstrafe. 

Entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes muss aber nur derjenige nachträglich seine Personalien angeben, der sich zunächst „entschuldigt“ vom Unfallort entfernt hat – etwa, um einen Verletzten ins Krankenhaus zu bringen. Hier wurde die Strafbarkeit aber auch auf jene ausgedehnt, die „unabsichtlich“ weitergefahren sind. Dagegen ist das Bundesverfassungsgericht vorgegangen und hat entschieden, dass dies eine unzulässige Ausdehnung des Gesetzes ist. Eine Bestrafung müsse sich so konkret wie möglich am Wortlaut orientieren, weil die Strafbarkeit für jeden Betroffenen vorhersehbar sein müsse. 

Mein Tipp: Wenn die Polizei bei Ihnen in der Tür steht, machen Sie vorerst keine Angaben, wer gefahren ist! Es ist Ihr Recht, erst kurz Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen. Denn diese Angaben sind oft von Nachteil und meist nicht zu korrigieren! Und bei Unfallflucht drohen eine Geldstrafe, 7 Punkte, Fahrverbot und der Regress der Versicherung für entstandene Schäden! Sie sollten sich in jedem Fall verkehrsanwaltlichen Beistands versichern. Und mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch die möglichen Kosten kein Problem für Sie dar!

Die Potsdamer Rechts­anwalts­kanzlei eplinius unterstützt Sie mit einer kostenfreien Kurzinfo. Melden Sie sich gern bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.