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Hausdurchsuchung nach Verkehrsdelikt

14 April 2022

Auch eine gefährliche Nötigung im Straßenverkehr begründet einen Antrag auf Hausdurchsuchung nicht. Auf dieses Urteil des AG Landau weisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) hin.

Ein Fahrer einer Spedition hatte trotz Überholverbotes für LKW mehrere Fahrzeuge überholt. Ein Autofahrer zeigte ihn kurz darauf an. Die Bußgeldbehörde versuchte nun den Schuldigen zu ermitteln. Zunächst schickte sie ohne Erfolg einen Anhörungsbogen. Daraufhin verlangte sie die Übersendung der Tachoscheibe. Die Firma antwortete darauf, diese sei nicht mehr auffindbar. Dann stellte sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Hausdurchsuchung der Firma. Das Gericht wies den Antrag jedoch zurück. »Für so eine Bagatelle gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss«, so die klare Entscheidung. Eine Hausdurchsuchung stelle einen tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre eines Beschuldigten dar. Zu solch drastischen Maßnahmen dürfe nur gegriffen werden, wenn ein angemessenes Verhältnis zwischen Schwere der Tat und Stärke des Verdachts zur Ermittlungsmaßnahme bestehe. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie in diesem Fall rechtfertige eine solche Ermittlung nicht, auch wenn ohne die Durchsuchung die Verjährung der Ordnungswidrigkeit einträte und der Täter unbestraft bliebe.

Mein Tipp: Wenn der strafrechtliche Vorwurf erhoben wird, drohen neben Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot sogar der Entzug der Fahrerlaubnis und der Regress der Versicherung für entstandene Schäden! Sie sollten sich in jedem Fall verkehrsanwaltlichen Beistands versichern. Und mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch die möglichen Kosten kein Problem für Sie dar!

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