Das Arbeitszeitgesetz regelt klar, was als Pause gilt: eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten zur Erholung. Während dieser Zeit dürfen keine Arbeitsleistungen verlangt werden – auch keine Rufbereitschaft. Toilettengänge oder der Gang zur Kaffeemaschine zählen nicht als Pause.
Wie lang muss pausiert werden?
Wer zwischen 6 und 9 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten. Diese können in Blöcke von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Tarif- oder Arbeitsverträge können davon abweichen.
Was ist keine echte Pause?
Betriebs- oder Bildschirmpausen gelten nicht als Ruhepause im Sinne des Gesetzes, da in dieser Zeit meist andere Aufgaben anstehen oder nur kurz belastende Tätigkeiten unterbrochen werden.
Was darf man in der Pause tun?
In der Pause sind Beschäftigte frei in ihrer Entscheidung – ob Einkaufen, Sport oder Entspannen. Wichtig ist nur: rechtzeitig zurück sein. Ist das Betriebsgelände nicht zu verlassen, muss ein Pausenraum bereitstehen.
Alkohol oder Cannabis erlaubt?
Nur, wenn dadurch die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird. Wer sich oder andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen – insbesondere bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.
Firmenrechner privat nutzen?
Ob private Nutzung erlaubt ist, entscheidet der Arbeitgeber. Ist sie nicht ausdrücklich verboten, ist eine begrenzte Nutzung meist toleriert.
Was bei überzogener Pause?
Einmaliges Zuspätkommen wird oft toleriert. Häufiges Fehlverhalten kann aber zu Abmahnung oder Kündigung führen.
Und im Homeoffice?
Auch zu Hause gelten dieselben Regeln. Wer gegen sie verstößt, riskiert die Erlaubnis für Homeoffice.
Pause überspringen oder verlängern?
Nicht erlaubt. Die Ruhepause ist gesetzlich vorgeschrieben. Eigenmächtige Änderungen sind unzulässig.
Der Potsdamer Rechtsanwalt Mark Eplinius ist auch im Arbeitsrecht spezialisiert.
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