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Aufhebungsvertrag auch "ohne Bedenkzeit"?

08 April 2022

Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Aufhebungsvertrag unter Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns dennoch zustande kommen kann. Dies ist abhängig von den jeweiligen Gesamtumständen des Einzelfalles.

Zum Fall:

Es geht um einen Rechtsstreit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. In einem zuvor geführten Gespräch zwischen den Parteien wurde der Arbeitnehmerin vorgeworfen, diese habe unberechtigt Einkaufspreise abgeändert, um einen höheren Verkaufsgewinn vorzugeben. Anschließend unterschrieb diese einen vom Arbeitgeber vorbereiteten Aufhebungsvertrag. In diesem wurde die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt.

Im Nachhinein erklärte die Arbeitnehmerin die Anfechtung des Aufhebungsvertrages wegen Drohung. Sie ging vor Gericht und forderte den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Sie gab an, dass ihr für den Fall des Nichtunterschreibens des Aufhebungsvertrages fristlos gekündigt worden wäre. Darüber hinaus wurde eine Strafanzeige angedroht. Sie bat um längere Bedenkzeit, um sich rechtlich beraten zu lassen. Da der Arbeitgeber dem nicht entsprochen hätte, läge ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Fachhandels vor.

Das Gericht hat jedoch zugunsten des Arbeitgebers entschieden. Es stellte klar, dass keine widerrechtliche Drohung vorgelegen hat. Jeder Arbeitgeber dürfte in einem vergleichbaren Fall den Ausspruch einer fristlosen Kündigung und das Stellen einer Strafanzeige in Erwägung ziehen.

Die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmerin ist auch nicht durch die Bedingung der "sofortigen Annahme" verletzt worden.

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