Skip to main content

eplinius Rechtsanwälte anrufen   0331 - 231 8010             Nachricht per WhatsApp senden   0331 - 231 8010 | WhatsApp             eplinius Rechtsanwälte per Mail anschreiben   kanzlei@eplinius.de             Fahrt zur Apotheke planen   Mo - Do 9.00 - 17.00 Uhr  |  Fr 9.00 - 15.00 Uhr

Mitnahme eines Bürostuhls in das Home-Office rechtfertigt keine Kündigung

08 April 2022

Die Möglichkeit Arbeitsleistungen von zu Hause aus im Home Office zu erbringen, wird von immer mehr ArbeitnehmerInnen in Anspruch genommen. Hieraus ergeben sich viele Vorteile für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses. Aber wie verhält es sich mit der Mitnahme von Arbeitsmitteln in die heimischen vier Wände?

Die Klägerin im Fall, den das Arbeitsgericht Köln zu entscheiden hatte, nahm für ihre Arbeit im Home Office ihren Bürostuhl mit nach Hause, da sie dort keinen ähnlich geeigneten Stuhl hatte.
Da es hierzu keine ausdrückliche Absprache gab, hielt der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung für gerechtfertigt.

Das Arbeitsgericht Köln gab jedoch der Klägerin recht: 

Zwar sei die unabgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers eine Pflichtverletzung, in dem konkreten Fall würde dies aber nicht ausreichen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Der Arbeitgeber hatte zwar die Möglichkeit für die Arbeit im Home Office eingeräumt, aber keine entsprechende Ausstattung dafür zur Verfügung gestellt. 

Die außerordentliche Kündigung musste daher zurückgenommen werden.

Die Potsdamer Rechts­anwalts­kanzlei eplinius unterstützt Sie mit einer kostenfreien Kurzinfo. Melden Sie sich gern bei uns. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.