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Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?

10 Juni 2010

Nach einer Trennung stehen oft jahrelange Unterhaltszahlungen an. Doch wie lange müssen diese eigentlich wirklich geleistet werden?

Im besten Fall leben die Eltern zusammen. Doch wie sieht es mit der Unterhaltszahlung für die Mutter eines 3 ½ jährigen Kindes aus, wenn sie sich trennen?

Grundsätzlich erhält die Mutter, egal ob verheiratet oder nicht, für die ersten drei Lebensjahre des Kindes Unterhalt für die Betreuung. Geht sie in dieser Zeit arbeiten, wird der Lohn nur teilweise angerechnet. Auch ist es erlaubt, in diesem Zeitraum eine bestehende Arbeitsstelle zu kündigen.

Danach besteht von Gesetzes wegen nur in Ausnahmefällen ein Anspruch auf Unterhalt, denn ab dem 3. Lebensjahr besteht die Verpflichtung das Kind in einem Kindergarten unterzubringen und mindestens in Teilzeit arbeiten zu gehen. Sollte dies nicht möglich oder eine Betreuung nach dem Kindergarten erforderlich sein, muss die Mutter diese Voraussetzungen beweisen.

Allein bei der Höhe des Unterhaltes besteht ein Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht:

Lebt man nur in einer Partnerschaft, richtet sich die Höhe der Unterhaltszahlung allein nach dem Einkommen der Mutter vor der Geburt des Kindes. Ist sie also Studentin oder arbeitslos, erhält sie nur bis zum Existenzminimum in Höhe von 770 € Unterhalt. Bafög und Arbeitslosengeld werden mit angerechnet.

Waren die Eltern verheiratet, richtet sich die Höhe nach dem Einkommen beider Eltern, d.h. in den meisten Fällen ist hier der Unterhaltsanspruch höher.

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